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   BVerwG, 26.01.1970 - VI C 32.64   

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BVerwG, 26.01.1970 - VI C 32.64 (https://dejure.org/1970,7172)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1970 - VI C 32.64 (https://dejure.org/1970,7172)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1970 - VI C 32.64 (https://dejure.org/1970,7172)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der juristische Vorbereitungsdienst eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt und der Zugang zu ihm somit dem Schutz dieser Grundrechtsnorm unterliegt (BVerwGE 6, 13; Urteil vom 26. Januar 1970 - BVerwG 6 C 32.64 - [Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 84 - LS -]).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber ebenso geklärt, daß die Zulassung zu dieser Ausbildungsstätte im Interesse einer geordneten Rechtspflege von Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, die in der Person des Bewerbers begründet liegen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 1. Dezember 1958 - BVerwG 6 CB 200.58 -, vom 27. Juni 1960 - BVerwG 2 CB 127.59 -, Urteil vom 26. Januar 1970 - BVerwG 6 C 32.64 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    In diesem Zusammenhang hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Januar 1970 - BVerwG VI C 32.64 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.10.1971 - II C 6.71

    Strafurteile der Gerichte in der Sowjetzone als Urteile deutscher Gerichte -

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Januar 1970 - BVerwG VI C 32.64 -, denen das Berufungsgericht sich anschließe, beruhe das Rechtshilfegesetz.
  • BVerwG, 23.10.1981 - 2 B 48.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Wie der beschließende Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - (Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 1. Dezember 1958 - BVerwG 6 CB 200.58 - und vom 27. Juni 1960 - BVerwG 2 CB 127.59 - sowie auf das Urteil vom 26. Januar 1970 - BVerwG 6 C 32.64 - (Leitsatz in Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 84) ausgesprochen hat, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die in § 34 Abs. 4 Nr. 1 JAPO festgelegte subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung als Rechtsreferendar mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.
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